Atelier Fernando et Jean-Luc Lardelli
Unser Ziel
Mit der temporären Vergabe des Ateliers will Visarte Graubünden über ihren engeren Auftrag hinaus einen Beitrag an das allgemeine kulturelle Leben Graubündens leisten und in uneigennütziger Weise Kunstschaffende aller Bereiche fördern, wenn sie dem Bündner Kulturleben zugehörig sind.
Bewerbung und Auswahl
Für einen Aufenthalt bewerben können sich Kunstschaffende aller Bereiche (ausgenommen angewandte Kunst) und Architekten, wenn sie seit mindestens zwei Jahren im Kanton Graubünden gesetzlichen Wohnsitz haben oder dem Bündner Künstlerkreis durch regelmässiges aktives Kunstschaffen im Kanton zuzuzählen sind, in Graubünden aufgewachsen oder Bündner Bürger sind.
Die Auswahl trifft ein von der Jahresversammlung von Visarte Graubünden gewähltes, unabhängiges Auswahlgremium. Dessen Entscheid ist endgültig und unanfechtbar. Der zugesprochene Aufenthalt beträgt zwei bis acht Monate.
Das Atelier
Das Atelier befindet sich im Block B der Cité Internationale des Arts, 18, rue de l’Hôtel de Ville, Paris. Es ist ein bescheidener kleiner Arbeitsraum mit einer Schlaf- und Kochnische sowie einem WC mit Dusche für eine Person. Paare plus ein Kind sind zugelassen. Für zwei Personen plus ein Kind ist die Wohn- und Arbeitsmöglichkeit aber eingeschränkt.
Ausserhalb des Ateliers stehen Werkstätten für Lithographie, Radierung, Serigraphie, Photographie/Film/Video und Tapisserie zur Verfügung. Für Musiker Klaviere und Orgel. Es besteht die Möglichkeit, eine eigene kleine Ausstellung und Konzerte zu veranstalten.
Ateliernebenkosten
Die monatlichen Nebenkosten des Ateliers für Administration, Strom, Heizung, Elektrisch, Bettwäsche, Reinigung usw. Betragen € 300.— monatlich für eine Person. Es besteht die Möglichkeit, dass auf Gesuch hin die Nebenkosten für eine Person übernommen werden. Das Auswahlgremium entscheidet, vorbehältlich der Zusage der Regierung des Kantons Graubünden über die Übernahme der Ateliernebenkosten.
Stipendien
Seit der Inkrafttretung (1998) des Gesetzes über die Förderung der Kultur im Kanton Graubünden besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfalle die AtelieraufenthalterInnen mit einem Stipendienbeitrag zu unterstützen. Der Beitrag an die Lebensunerhaltskosten beträgt SFr. 1200.— bis SFr. 1500.— monatlich. Ein separates Gesuch muss dafür eingereicht werden. Das Auswahlgremium entscheidet, vorbehaltlich der Zusage des Kantons Graubünden, über die Vergabe der Stipendien.
Download
Reglement_Atelier_Paris (PDF-Datei)
Anmeldungsformular (PDF-Datei)