Atelier Fernando et Jean-Luc Lardelli
Das Atelier Fernando et Jean-Luc Lardelli Canton des Grisons
Der GSMBA Graubünden (heute Visarte Graubünden) gelang es 1988 das Nutzungsrecht bis zum Jahre 2060 für eines der letzten Ateliers, die an die Schweiz vergeben wurden, im 1987 eröffneten Gebäude B, zu erwerben. Dies war möglich, dank der Initiative einer Arbeitsgruppe von vier Maler/innen, der Zustimmung der GSMBA Graubünden und dem raschen Handeln ihres Vorstandes, dem Entscheid der Bündner Regierung 45’000 Franken an den Erwerb des Nutzungsrechtes für ein Atelier zur Verfügung zu stellen, dem Bündner Kunstverein, der sich mit 10’000 Franken daran beteiligte und vor allem dem privaten Einsatz von Madame Marcelle Lardelli, die zum Gedenken an ihren verstorbenen Gatten Fernando Lardelli, Maler und Mitglied der GSMBA Graubünden sowie ihren jung verstorbenen Sohn Jean-Luc Lardelli, die Summe von 50’000 Franken stiftete.
Das Atelier 1536, das den Namen Fernando et Jean-Luc Lardelli Canton des Grisons erhielt, konnte am 1. Januar 1989 bezogen werden. Im Sommer dieses Jahres wurde es in Anwesenheit von Madame Marcelle Lardelli und Regierungsrat Joachim Caluori offiziell eingeweiht. Es ist wie die meisten anderen Ateliers ein bescheidener kleiner Arbeitsraum (ca. 16 m²) mit einer Schlaf- und Kochnische sowie einem WC mit Dusche. Das Atelier befindet sich im dritten Stock, gegen den Innenhof gerichtet, sehr ruhig wie auf einer Insel in der brandenden Grossstadt. Es ist eingeklemmt zwischen einem chinesischen und einem japanischen Atelier. Ebenso befinden sich auf der gleichen Etage Ateliers von Finnland, Südafrika, Baden Württemberg, dem Kanton Bern usw.
Die Bündner Künstler/innen, die meist abseits der Kunstzentren leben, haben mit diesem Atelier die Möglichkeit erhalten, in der Kulturmetropole Paris eine Zeit lang zu leben und zu arbeiten. Sich dem pulsierenden Leben auszusetzen, ist eine Herausforderung, die wichtige Impulse für das künstlerische Schaffen vermitteln kann.
Visarte Graubünden verwaltet das Atelier Fernando et Jean-Luc Lardelli Canton des Grisons. Nach ihrem Nutzungsreglement will sie einen Beitrag zur Förderung der KünstlerInnen leisten, die dem Bündner Kunstleben angehören. Das Atelier steht nicht nur für KünstlerInnen aus dem Bereich der bildenden Kunst offen, sondern auch Architekten und Kunstschaffenden aus den Bereichen Musik, Literatur, Theater, Film/Video, Tanz, nicht aber aus dem Bereich der angewandten Kunst. Die Aufenthalte sollen in der Regel zwei bis acht Monate dauern. Entscheidende Voraussetzung für eine Bewerbung sind Professionalität und künstlerische Qualität der Arbeit, worüber sich Bewerber auszuweisen haben. Die Auswahl erfolgt durch ein von der Jahresversammlung der Visarte Graubünden gewähltes Auswahlgremium, dem eine qualifizierte Persönlichkeit aus dem Bündner Kunst- resp. Kulturleben sowie zwei Mitglieder von Visarte Graubünden angehören. Das Atelier wird jährlich für das folgende Belegungsjahr in den Bündner Tageszeitungen öffentlich ausgeschrieben. Die Atelierkoordinatorin und ihr Stellvertreter sind für den Betrieb verantwortlich. Sie stellen die Verbindung her und koordinieren zwischen Visarte Graubünden, Stiftung und Generalsekretariat der Cité, Auswahlgremium, AtelierbenützerInnen und BewerberInnen. Sie beraten, unterstützen und informieren die BenützerInnen.
Mit der Zusprache des Ateliers ist kein direkter Unterhaltsbeitrag oder Stipendium verbunden. Seit der Inkrafttretung (1998) des Gesetzes über die Förderung der Kultur im Kanton Graubünden besteht die Möglichkeit im Bedarfsfalle die AtelieraufenthalterInnen mit einem Stipendienbeitrag zu unterstützen.
Für Visarte Graubünden,
Menga Dolf & Mathias Balzer